Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Wenn Sie sich bei einer Kündigung ungerecht behandelt fühlen, können Sie vor dem Arbeitsgericht dagegen vor gehen. Dieses prüft dann ob die Kündigung wirksam ist.
Wichtig ist, zu beachten, dass die Kündigungsschutzklage binnen einer Frist von drei Wochen eingereicht wird, weil sie sonst automatisch wirksam wird, ganz gleich ob sie rechtmäßig ausgestellt ist oder nicht.

Die Frist beginnt ab Datum des Zugangs zu laufen und das auch wenn Sie im Urlaub oder im Krankenhaus sind.

Für jeden Arbeitnehmer für den das Kündigungsschutzgesetz gilt, ist eine Kündigung erst dann wirksam, wenn der Arbeitgeber einen beweisbaren Kündigungsgrund hat.
Neben der außergewöhnlichen Kündigung gibt es auch noch die Varianten der betriebsbedingten, krankheitsbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat.

Sie sollten im Fall einer ungerechten Kündigung auf jeden Rechtsberatung einschalten.



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