Kennzeichnen von Inhaltsstoffen

Ähnlich wie bei verpackten Lebensmitteln gibt es auch auf Kosmetikprodukten eine Art Zutatenliste: Alle Inhaltsstoffe müssen in schriftlicher Form angeben werden. So sollen Verbraucher überprüfen können, ob ein Produkt kritische Stoffe enthält oder nicht. Die Kennzeichnung erfolgt mit Hilfe einer internationalen Richtlinie, die in der Europäischen Union (EU) seit 1997 vorgeschrieben ist – genannt INCI (englisch: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, deutsch: Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe). Gemäß dieser Deklarationspflicht werden alle Bestandteile eines Deos oder einer Creme in einer bestimmten Reihenfolge aufgeführt: Die Inhaltsstoffe werden nach ihrem Gewichtsanteil in abnehmender Reihenfolge aufgelistet. Dies gilt für alle Inhaltsstoffe, die jeweils über ein Prozent des Inhalts ausmachen. Bei Wirkstoffen, die in geringeren Mengen als ein Prozent enthalten sind, ist diese Reihenfolge nicht mehr vorgeschrieben.



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VERORDNUNG (EG) Nr. 907/2006 DER KOMMISSION vom 20. Juni 2006

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